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Allgemeine
Geschäftsbedingungen: Stand 2007 § 5. Für Beeinträchtigungen durch plötzliche Wetterumschwünge kann nicht gehaftet werden. Für den Ausfall von Veranstaltungen oder Fahrrad- bzw Bootsverleihen, insbesondere durch Hochwasser im Hamburger Hafen, übernimmt der Veranstalter/Verleiher keine Haftung. §
6. Jeder Mieter ist im Falle eines Schadens sowohl für sich und das Fahrrad/die
Fahrräder bzw. das Boot/die Boote, als auch für Dritte, selbst haftbar. §
6.b. Die Leihfahrräder dürfen nicht in Gebiete mit Salzwassereinfluss,
insbesondere an den Strand oder ans Meer mitgenommen werden. Für alle daraus
resultierenden (Korrosions-) Schäden haftet der Mieter. Sollte die Mitnahme der
Räder in Salzwassergebiete unvermeidbar sein, ist sie dem Vermieter gegenüber
unbedingt anzugeben. §
7. Das Fahrrad/die Fahrräder bzw. das Boot/die Boote dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden. §
9. Für Schäden am Fahrrad oder Boot haftet der Kunde zu den gängigen
Werkstattpreisen, maximal in der Höhe des vom Sachverständigen geschätzten
Fahrrad bzw. Bootwertes. §
10. Wir übernehmen keine Haftung für aus einer Panne resultierende Schäden. Mögliche
kleinere Pannen, wie abgesprungene Ketten oder Platten sind bei der Durchführung
von Veranstaltungen bzw. bei der Benutzung der Leihfahrräder als üblich zu
betrachten. §
11. Wir übernehmen keine Haftung für verschmutzte Kleidung. (Mountainbikes und
Trekkingräder sind üblicherweise nicht mit Kettenblechen ausgerüstet). Vor
allem bei diesen Modellen ist bei das Abspringen von Ketten möglich. §
12. Das Verstellen der Lenker o.ä. ist nicht erlaubt. Wir übernehmen keine
Haftung für Schäden, die aus vom Mieter oder von Dritten Personen
vorgenommenen Veränderungen an den gelieferten Fahrrädern (z. B. das
Verstellen der Lenker oder Vorbauten) entstanden sind. §
13. Zu Beginn der Vermietung sind die Vorlage des Ausweises und die
Vorauszahlung der Miete nötig. §
14. Wir können nur Fahrradtypen (z.B. Cityrad) reservieren. Für die Bestellung
spezieller Fahrräder (z.B. das Fahrrad "Hüpferling") können wir
keine Garantie übernehmen. Sind bestellte Fahrräder auf Grund von
unvorhergesehenen Gründen (Verlängerung der Mietzeit, Diebstahl oder
Reparatur) nicht verfügbar, erhält der Kunde nach Möglichkeit ein
gleichwertiges Rad. Ist kein Rad des bestellten Fahrradtyps mehr verfügbar,
kann dem Kunden nur ein anderer Radtyp angebotenen werden. Ist der Kunde damit
nicht einverstanden oder sind keine Leihfahrräder mehr vorhanden, kommt kein
Mietvertrag zustande. Der Veranstalter/Verleiher übernimmt keine Haftung für
daraus resultierende Schäden. §
15. Für die Teilnahme an Kanufahrten oder bei der Ausleihe von Booten ist der
Freischwimmer Vorraussetzung. Kinder dürfen nur ausgerüstet mit Schwimmwesten
und mit Erlaubnis der Eltern teilnehmen. §
16. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig
sein, so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Der
Gerichtstand ist Hamburg. |