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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Stand 2007

§ 1. Buchungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung des Kunden und des Veranstalters bzw. Verleihers. Gebühren für den Verleih sind nach der Bestätigung fällig und müssen vor der Vermietung bezahlt werden.

§ 2. Die Teilnahme an den Veranstaltungen zu Wasser oder zu Land erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 3. Der Rücktritt von einer Veranstaltung oder eines Verleihes ist bis 1 Woche vor dem Termin kostenfrei. Danach gelten folgende Stornogebühren:
Bei Absage der Veranstaltung oder des Verleihs 6 Kalendertage vor dem Termin erheben wir 5 % des Gesamtpreises, 5 Kalendertage vorher 10% des Gesamtpreises, 4 Kalendertage vorher 20% des Gesamtpreises, 3 Kalendertage vorher 40% des Gesamtpreises, 2 Kalendertage vorher 60 % des Gesamtpreises, 1 Kalendertag vorher 80% des Gesamtpreises und am Liefertag 100% des Gesamtpreises.

§ 4. Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung/den Verleih aus organisatorischen Gründen oder aufgrund der Wetterlage zu verschieben.

  § 4.a. Der Veranstalter behält sich vor, Inhalte der Veranstaltungen zu verändern, wenn dies seiner Meinung nach der Durchführung der Veranstaltung dienlich ist bzw. diese verbessert.

 

§ 5. Für Beeinträchtigungen durch plötzliche Wetterumschwünge kann nicht gehaftet werden. Für den Ausfall von Veranstaltungen oder Fahrrad- bzw Bootsverleihen, insbesondere durch Hochwasser im Hamburger Hafen, übernimmt der Veranstalter/Verleiher keine Haftung.

 

§ 6. Jeder Mieter ist im Falle eines Schadens sowohl für sich und das Fahrrad/die Fahrräder bzw. das Boot/die Boote, als auch für Dritte, selbst haftbar.

 

§ 6.b. Die Leihfahrräder dürfen nicht in Gebiete mit Salzwassereinfluss, insbesondere an den Strand oder ans Meer mitgenommen werden. Für alle daraus resultierenden (Korrosions-) Schäden haftet der Mieter. Sollte die Mitnahme der Räder in Salzwassergebiete unvermeidbar sein, ist sie dem Vermieter gegenüber unbedingt anzugeben.

 

§ 7. Das Fahrrad/die Fahrräder bzw. das Boot/die Boote dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 8. Die Fahrräder und Boote sind nicht versichert! Der Kunde haftet bei Diebstahl bzw. Verlust der Fahrräder oder Boote in Höhe des Gebraucht- bzw. Wiederbeschaffungswertes. Der Betrag kann auf Wunsch vorher festgelegt werden.

 

§ 9. Für Schäden am Fahrrad oder Boot haftet der Kunde zu den gängigen Werkstattpreisen, maximal in der Höhe des vom Sachverständigen geschätzten Fahrrad bzw. Bootwertes.

 

§ 10. Wir übernehmen keine Haftung für aus einer Panne resultierende Schäden. Mögliche kleinere Pannen, wie abgesprungene Ketten oder Platten sind bei der Durchführung von Veranstaltungen bzw. bei der Benutzung der Leihfahrräder als üblich zu betrachten.

 

§ 11. Wir übernehmen keine Haftung für verschmutzte Kleidung. (Mountainbikes und Trekkingräder sind üblicherweise nicht mit Kettenblechen ausgerüstet). Vor allem bei diesen Modellen ist bei das Abspringen von Ketten möglich.

 

§ 12. Das Verstellen der Lenker o.ä. ist nicht erlaubt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus vom Mieter oder von Dritten Personen vorgenommenen Veränderungen an den gelieferten Fahrrädern (z. B. das Verstellen der Lenker oder Vorbauten) entstanden sind.

 

§ 13. Zu Beginn der Vermietung sind die Vorlage des Ausweises und die Vorauszahlung der Miete nötig.

 

§ 14. Wir können nur Fahrradtypen (z.B. Cityrad) reservieren. Für die Bestellung spezieller Fahrräder (z.B. das Fahrrad "Hüpferling") können wir keine Garantie übernehmen. Sind bestellte Fahrräder auf Grund von unvorhergesehenen Gründen (Verlängerung der Mietzeit, Diebstahl oder Reparatur) nicht verfügbar, erhält der Kunde nach Möglichkeit ein gleichwertiges Rad. Ist kein Rad des bestellten Fahrradtyps mehr verfügbar, kann dem Kunden nur ein anderer Radtyp angebotenen werden. Ist der Kunde damit nicht einverstanden oder sind keine Leihfahrräder mehr vorhanden, kommt kein Mietvertrag zustande. Der Veranstalter/Verleiher übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

 

§ 15. Für die Teilnahme an Kanufahrten oder bei der Ausleihe von Booten ist der Freischwimmer Vorraussetzung. Kinder dürfen nur ausgerüstet mit Schwimmwesten und mit Erlaubnis der Eltern teilnehmen.

 

§ 16. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

 

Der Gerichtstand ist Hamburg.